Eines der aktuellsten Themengebiete des europäischen Gesellschaftsrechts betrifft die Frage der Umsetzung der Internationalen Verschmelzungsrichtlinie (Richtlinie 2005/56/EG) in das nationale Recht eines jeden Mitgliedstaates. Deutschland war dabei eines der ersten Länder, welches diesen Vorgang mit dem 2. UmwGÄndG vollzogen hat. Österreich folgte mit der Verabschiedung eines eigenen EU-Verschmelzungsgesetzes (EU-VerschG) nunmehr nach. Allerdings hat weder der europarechtliche noch der österreichische Gesetzgeber jene Verschmelzungsvorgänge konkretisiert, die von der Anwendung der beiden Rechtsgebiete ausgeschlossen sind. Dieser für die Praxis zentralen Frage, nämlich der Ermittlung der sich ergebenden Fusionsverbote für grenzüberschreitende Verschmelzungsvarianten, geht der vorliegende Beitrag für die österreichische Rechtslage nach.